Weitere Entscheidung unten: OLG München, 15.07.2016

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   OLG Koblenz, 22.06.2016 - 14 W 295/16   

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https://dejure.org/2016,17314
OLG Koblenz, 22.06.2016 - 14 W 295/16 (https://dejure.org/2016,17314)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.06.2016 - 14 W 295/16 (https://dejure.org/2016,17314)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 14 W 295/16 (https://dejure.org/2016,17314)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 JVKostG, § 22 JVKostG, Nr 1401 JVKostG, § 66 Abs 4 S 1 GKG, § 1 JVwKostG RP
    Nachlassverfahren: Kostenerhebung des Nachlassgerichts für die Erteilung einer Negativbescheinigung

  • IWW

    JVKostG § 1; JVKostG § 22; GKG § 66; KVJVKostG Nr. 1401; LJVwKostG RLP § 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des Nachlassgerichts für die Erteilung einer Negativbescheinigung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kostenrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten des Nachlassgerichts für die Erteilung einer Negativbescheinigung

  • rechtsportal.de

    Kosten des Nachlassgerichts für die Erteilung einer Negativbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1277
  • MDR 2016, 1173
  • FamRZ 2017, 470
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Frankfurt/Main, 21.11.2014 - 75 AR 5/14
    Auszug aus OLG Koblenz, 22.06.2016 - 14 W 295/16
    So hat das AG Frankfurt für die vergleichbare Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis bereits entschieden, dass die Erhebung von Kosten für eine Negativauskunft aus einem nach altem Recht geführten Schuldnerverzeichnis im Landesrecht keine Rechtsgrundlage findet, da die Vorschriften des JVKostG für die Kostenerhebung durch die Länder nach § 1 Abs. 2 JVKostG nur für einen enumerativ aufgeführten Bereich Anwendung finden, zu dem die Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis nicht gehört (AG Frankfurt v. 21.11.2014, 75 AR 5/14).
  • LG Koblenz, 24.01.2017 - 2 T 45/17

    Justizverwaltung: Gebührenerhebung bei Erteilung einer Negativbescheinigung in

    Dagegen richtete sich die von der Gläubigerin mit der Begründung erhobene Erinnerung vom 03.11.2016, dass Bezug nehmend auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz zu Az.: 14 W 295/16 der Ansatz einer Gebühr gemäß KV 1401 unzulässig sei.

    Ihre Ansicht werde auch durch die Gründe des Beschlusses des OLG Koblenz vom 22.06.2016, 14 W 295/16, gestützt.

    Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz geht federführend in seiner Entscheidung vom 22.06.2016 zu Az.: 14 W 295/16 davon aus, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 LJVwKostG i. V. m. Nr. 1401 KVJVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr darstelle, wenn auf ein Auskunftsersuchen mitgeteilt werde, dass kein Nachlassvorgang vorhanden sei.

    Zudem sei die Einsichtnahme in die Nachlassakte und ein entsprechendes Auskunftsverlagen schon keine Justizverwaltungsangelegenheit, sondern folgten §§ 13, 357 FamFG (veröffentlicht u. a.: MDR 2016, 1173ff).

  • OLG Hamm, 07.07.2017 - 25 W 119/17

    Gebühr für "Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern" bei

    Klarstellend wird darauf verwiesen, dass auch der Senat - entgegen den Entscheidungen des OLG Koblenz ( NJW-RR 2016, 1277 ) und des OLG Köln ( Besch v 15.05.2017, 11 T 147/16 ) - davon ausgeht, dass es sich bei der vorliegend erteilten Auskunft um eine Justizverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 124 JustG NRW handelt.
  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Beschluss vom 22.06.2016 - 14 W 295/16 - ausgeführt (zit. nach juris):.
  • OLG München, 10.09.2018 - 11 W 899/18

    Gesuch um Einsicht in Nachlassakten

    Dagegen wandte sich die Beteiligte zu 1) zunächst mit ihrer Erinnerung, die sie mit einem Verweis auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 22.06.2016 - 14 W 295/16 begründete.

    Die vom Bezirksrevisor angeführten, eine Kostenpflicht in vergleichbaren Fällen bejahenden, Beschlüsse (etwa OLG Hamm, Beschl. v. 07.07.2017 - 25 W 119/17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2017 - 10 W 391/17 etc.) beachten auch nach Auffassung des Senates zu wenig die Unterscheidung zwischen einer Angelegenheit der Justizverwaltung einerseits und einer solchen der freiwilligen Gerichtsbarkeit andererseits; demnach ist den überzeugenden Ausführungen in dem bereits von der Antragstellerin zitierten Beschlüssen des OLG Koblenz v. 22.06.2016 - 14 W 295/16 sowie des OLG Köln v. 08.2018 - 2 Wx 277/17 und v. 15.05.2017 - 2 Wx 108/17 zu folgen:.

  • OLG Hamburg, 01.10.2018 - 2 W 98/17

    Gerichtszuständigkeit bei gebührenpflichtigem Auskunftsbegehren

    Sie vertieft ihr Vorbringen aus dem Erinnerungsverfahren und verweist auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 15.5.2017, 2 Wx 108/17; OLG Koblenz vom 6.3.2017, 14 W 60/17 sowie OLG Koblenz vom 22.6.2016, 14 W 295/16.

    Auch soweit § 1 Abs. 2 JVKostG eine Erstreckung des Gesetzes auf bestimmte Verwaltungstätigkeiten der Landesjustizverwaltungen anordnet, greift dies nicht, weil die gegenständliche Aufzählung in § 1 Abs. 2 JVKostG Nachlasssachen nicht erfasst (OLG Koblenz vom 22.6.2016, 14 W 295/16, FamRZ 2017, 470, 471; OLG Celle vom 26.3.2018, 2 W 54/18.

  • OLG Köln, 15.05.2017 - 2 Wx 108/17

    Entstehung einer Auskunftsgebühr gem. Nr. 1401 JVKostG -KV bei Erteilung einer

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Beschluss vom 22.06.2016 - 14 W 295/16 - ausgeführt (zit. nach juris):.
  • LG Wuppertal, 18.09.2017 - 16 T 132/17

    Aufhebung des Kostenansatzes (hier: Gebühr Nr. 1401 KV JVKostG) in der

    Gemäß § 1 Abs. 2 JVKostG gilt das Gesetz für die Justizbehörden der Länder in Justizverwaltungsangelegenheiten in den im Einzelnen dort aufgeführten Verfahren, wobei es sich bei Nachlassverfahren gerade um kein dort aufgeführtes Verfahren handelt und auch allgemeine Auskünfte über Aktenvorgänge und Verfahren dort nicht geregelt sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 22.06.2016 - 14 W 295/16, juris).

    Die Regelung ist auch aufgrund der enumerativen Auflistung des Anwendungsbereichs, die keine Unvollständigkeit erkennen lässt, abschließend (OLG Koblenz, Beschluss vom 22.06.2016 - 14 W 295/16, juris; OLG Köln, 15. Mai 2017 - I-2 Wx 108/17, Rn. 16, juris, a.A. OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • OLG Bremen, 15.09.2017 - 5 W 26/17
    Der Senat geht - insoweit in Übereinstimmung mit der Kammer - von der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Regelungen des JVKostG auf den vorliegenden Fall aus (a.A. insoweit: OLG Koblenz, Beschl. v. 22.06.2016, 14 W 295/16 - MDR 2016, 1173; OLG Köln ; Beschl. v. 15.05.2017, 2 Wx 108/17 - FGPrax 2017, 142).
  • AG Aachen, 01.12.2017 - 700Sc AR 767/17

    Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft zum

    Diese stützt sich auf die Entscheidung des OLG Koblenz vom 22.06.2016 in 14 W 295/16, wonach der Geltungsbereich des JVKostG nicht eröffnet ist, da das Amtsgericht keine Justizbehörde des Bundes, sondern eine des Landes ist.

    Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Beschluss vom 22.06.2016 - 14 W 295/16 - ausgeführt (zit. nach juris):.

  • OLG Oldenburg, 31.08.2017 - 3 W 74/17

    Erhebung von Gerichtsgebühren für die Erteilung eines sogenannten Negativattests

    Der Senat vermag der abweichenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Koblenz (NJW-RR 2016, 1277 und JurBüro 2017, 202) und Köln (FGPrax 2017, 142) nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 15.08.2018 - 3 W 13/18

    Nachlasssache in Brandenburg: Kostenerhebung für die Erteilung einer

  • OLG Koblenz, 06.03.2017 - 14 W 60/17
  • OLG Brandenburg, 20.12.2018 - 3 W 75/18

    Nachlasssache in Brandenburg: Kostenerhebung für die Erteilung einer

  • AG Düsseldorf, 30.11.2016 - 92a AR 146/16

    Kostenansatz der Nachlassstelle eines Amtsgericht nach der Erteilung einer

  • LG Düsseldorf, 28.06.2017 - 25 T 187/17

    Keine Gerichtsgebühr für Erteilung einer Negativbescheinigung

  • LG Kleve, 27.06.2017 - 4 T 21/17

    Negativattest, Kostenansatz

  • LG Hamburg, 27.10.2017 - 314 T 59/17

    Nachlassverfahren: Kostenerhebung des Nachlassgerichts für eine Auskunft

  • AG Karlsruhe-Durlach, 27.06.2017 - 5 M 81/17

    Gebührenerhebung des Gerichtsvollziehers für den Versuch einer gütlichen Einigung

  • OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 25 W 23/18

    Keine Gebühr nach §§ 1 Abs. 1 JKostG HE, 1 Abs. 2 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV zu §

  • OLG Oldenburg, 13.11.2017 - 3 W 102/17

    Geltung der Kostenbestimmung des § 111 Abs. 2 S. 1 NJV für Negativatteste in

  • OLG München, 22.11.2017 - 11 W 1162/17

    Kostenrechnung wegen Todesanzeigenverfahren

  • AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17
  • AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2018 - 5 AR 82/17

    Negativauskunft in Nachlasssachen

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Rechtsprechung
   OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16 Kost   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20990
OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16 Kost (https://dejure.org/2016,20990)
OLG München, Entscheidung vom 15.07.2016 - 34 Wx 247/16 Kost (https://dejure.org/2016,20990)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juli 2016 - 34 Wx 247/16 Kost (https://dejure.org/2016,20990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Beanstandung des Kostenansatzes

  • degruyter.com
  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung - Kostenansatz bei unterbliebener Festsetzung des Geschäftswerts

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 79 Abs. 1; GNotKG § 81
    Verfahren zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Beanstandung des Kostenansatzes

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 79 Abs. 1; GNotKG § 81
    Verfahren zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Beanstandung des Kostenansatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftswert falsch bemessen: Kostenfestsetzung ist zurückzustellen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1211
  • MDR 2016, 1173
  • MDR 2016, 1369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer

    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Das Geschäftswertfestsetzungsverfahren wurde nach früherem Recht (§ 31 Abs. 1 KostO) schon dadurch eingeleitet, dass Erinnerung mit dem Ziel eingelegt wurde, die für die angesetzte Gebühr maßgebliche Wertfestsetzung zu ändern (OLG Hamm FGPrax 2007, 287).

    Solange eine förmliche Festsetzung noch nicht stattgefunden hat, hat der Kostenansatz vorläufigen Charakter (Senat vom 22.4.2015, 34 Wx 118/15; zum früheren Recht OLG Hamm JurBüro 1992, 547; FGPrax 2007, 287).

  • OLG München, 22.04.2015 - 34 Wx 118/15

    Vorrang des Verfahrens auf förmliche Festsetzung des Geschäftswerts gegenüber dem

    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Die nun geltende Bestimmung des § 79 GNotKG unterscheidet sich zwar insoweit, als die Geschäftswertfestsetzung regelmäßig von Amts wegen erfolgt (§ 79 Abs. 1 Satz 1 GNotKG) und ein Antrag nur dann das Verfahren auslöst, wenn ein Ausnahmefall nach § 79 Abs. 1 Satz 2 GNotKG vorliegt (Korintenberg/Hellstab GNotKG 19. Aufl. § 79 Rn. 4. Indessen wird in Fällen, in denen eine Festsetzung des Geschäftswerts unterblieben ist, diese regelmäßig auf Antrag hin erfolgen müssen (vgl. Senat vom 22.4.2015, 34 Wx 118/15; Sommerfeldt in Bormann/Diehn/Sommerfeldt GNotKG 2. Aufl. § 79 Rn. 18).

    Solange eine förmliche Festsetzung noch nicht stattgefunden hat, hat der Kostenansatz vorläufigen Charakter (Senat vom 22.4.2015, 34 Wx 118/15; zum früheren Recht OLG Hamm JurBüro 1992, 547; FGPrax 2007, 287).

  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Weist das Abhilfeverfahren schwere Mängel auf, kann das Beschwerdegericht, unter Aufhebung der getroffenen Nichtabhilfe- bzw. Vorlageverfügung, die Sache an das Erstgericht zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgeben (z. B. Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10 = RNotZ 2010, 397; vom 11.10.2011, 34 Wx 436/11 Kost).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 20 W 35/02

    Wertfestsetzung im Erbscheinserteilungsverfahren: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Eine in solcher Weise begründete Erinnerung behandelte die Rechtsprechung als "Antrag" bzw. "Anregung" auf gerichtliche Festsetzung des Geschäftswerts (vgl. auch OLG Frankfurt vom 13.2.2003, 20 W 35/02 bei juris).
  • OLG Hamm, 04.05.1992 - 15 W 304/91
    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Solange eine förmliche Festsetzung noch nicht stattgefunden hat, hat der Kostenansatz vorläufigen Charakter (Senat vom 22.4.2015, 34 Wx 118/15; zum früheren Recht OLG Hamm JurBüro 1992, 547; FGPrax 2007, 287).
  • BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 3 Z 76/72
    Auszug aus OLG München, 15.07.2016 - 34 Wx 247/16
    Das Amtsgericht wird hier jedoch, bevor es (erstmals) über die (Nicht-) Abhilfe entscheidet, die vorrangige Geschäftswertfestsetzung im förmlichen Verfahren nach § 79 Abs. 1 GNotKG durch den dafür zuständigen Rechtspfleger - ausgeschlossen ist der Kostenbeamte (vgl. BayObLGZ 1974, 329/333) - vorzunehmen haben.
  • LG Lübeck, 14.12.2021 - 7 T 299/21

    Festsetzung des Vermögenswerts für die Jahresgebühr bei Dauerbetreuung

    Insofern schließt sich die Beschwerdekammer der Entscheidung des OLG München BeckRS 2016, 12833 an.

    Die Literatur teilt die Entscheidung des OLG München ganz überwiegend (krit. wohl nur Fölsch, MDR 2016, 1369).

  • LSG Bayern, 14.05.2018 - L 12 SF 73/17

    Keine Haftung des Liquidators einer GmbH für die Gerichtskosten eines Verfahrens

    Zur Begründung verwiesen wird auf einen Beschluss des OLG München vom 15.07.2016, Az. 34 Wx 247/16.
  • LSG Bayern, 02.05.2018 - L 12 SF 71/17

    Wirksamkeit der Vollmachterteilung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

    Der Beschwerdeführer legte am 6.2.2017 Beschwerde gegen den Beschluss des SG vom 31.1.2017 ein und beantragte in entsprechender Anwendung des Beschlusses des OLG München vom 15.7.2016, Az. 34 Wx 247/16, den Beschluss über die Aufhebung der Gerichtskostenfeststellung aufzuheben und die Sache an die 36. Kammer des SG zurückzuverweisen.
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